Kaum ein anderes juristisches Thema hat in den letzten Jahren mehr an Bedeutung gewonnen als die Frage nach dem Umgang mit der unkontrollierbaren Massenverbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. Die traditionellen Instrumente des Urheberrechtsschutzes haben sich als ineffizient erwiesen und können mit der rasanten Vergrößerung des Internets nicht mithalten.
Eine wirksame Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen ist dem einzelnen Urheber nicht möglich. Zwar ist dieses Durchsetzungsproblem im Bereich der modernen Informationstechnologien bereits seit langem bekannt. Versuche des Gesetzgebers im Sinne von technischen Schutzmaßnahmen (z. B. Uploadfilter) wirkten geradezu träge im Vergleich zu der Geschwindigkeit, in der Portale wie zum Beispiel facebook wachsen. Dort können geschützte Inhalte mit ein paar Klicks veröffentlicht und in Sekundenschnelle an ein Millionenpublikum geteilt werden. Einmal geteilt, verbreitet sich ein Werk wie ein Lauffeuer exponentiell weiter.
Ein Blick auf die historische Entwicklung
Nach der Jahrtausendwende ging vor allem die Musikindustrie dazu über, mit Klagen gegen die Verbreitung ihrer Werke vorzugehen. Ziel war es, gegen viele einzelne Kopierer durch Massenverfahren vorzugehen und so ein Bewusstsein in der Bevölkerung dafür zu schaffen, dass die Werke von Künstlern, Fotografen und Musikern nicht ohne Weiteres kopiert werden dürfen. Parallel zu den Klagewellen wurde die Bevölkerung durch Imagekampagnen gegen das Raubkopieren, was lange Zeit als Kavaliersdelikt galt, sensibilisiert. Heute hat das illegale Kopieren von urheberrechtlichen Werken zwar tatsächlich kaum nachgelassen, allerdings ist das Wissen und die Aufklärung über die Rechtswidrigkeit in den Köpfen der Bevölkerung angekommen.
Herausforderung für junge Content Creator
Junge und neue Content Creator, aber auch etablierte Kreativunternehmen, die mit ihren Werken ihren Lebensunterhalt verdienen, stehen nach wie vor vor der Herausforderung, wie sie ihre Rechte effektiv schützen können. Besonders im Hinblick auf Massenverbreitungen im Internet fehlt es an praktikablen Lösungen. Unterstützung durch den Gesetzgeber oder die Rechtsverfolgungsbehörden ist in der Theorie gegeben, in der Praxis aber angesichts der gigantischen Masse der kleinen Rechtsverletzungen nicht wirksam.
Zwar liegen die juristischen Grundlagen bereits seit Jahren vor. So können identifizierte Rechtsverletzer auf ihre Kosten aufgefordert werden, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen. Weiterhin müssen sie dem Urheber oder Markeninhaber Auskunft erteilen, über z. B. die Dauer der Veröffentlichung, die Bezugsquelle oder den erzielten Umsatz. Der Rechteinhaber muss aber in der Regel selbst tätig werden, das Internet nach Verletzungen durchforsten und dann zunächst auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt einschalten, der die Rechtslage prüft und dann auf den Verletzer einwirkt, sodass dieser die Rechtsverletzung unterlässt. Weigert sich der Verletzer oder ignoriert er die Aufforderung einfach, muss ein aufwendiges Gerichtsverfahren initiiert werden. Für all dies trägt der Rechteinhaber das volle Kostenrisiko. Nur wenn der Verletzer identifiziert, verurteilt und vor allem liquide ist, kann zumindest ein Teil der Kosten von diesem zurückgefordert werden.
Im Ergebnis wurde dann in monatelanger juristischer Kleinarbeit und mit enormem Kostenrisiko genau ein Fall der Rechtsverletzung bearbeitet. In dieser Zeit wurde das Bild 60.000 Mal geteilt, das Musiktape 120.000 Mal heruntergeladen und der Film millionenfach gestreamt.
Schäden in Billionenhöhe
Die Verletzung von Urheber- und Markenrechten ist ein globales Problem. Statistisch gesehen werden 2,5 Billionen Bilder pro Tag gestohlen und wieder veröffentlicht, was einem wirtschaftlichen Schaden von 532,5 Billionen Dollar pro Tag für den Urheber entspricht. Die Lösung lässt sich nur durch geschickte Kombination von juristischen, wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten erreichen.
Die Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft unter Führung des Rechtsanwalts Mirco Lehr arbeitet mit einem Team aus Softwareentwicklern und IT-Entscheidern zusammen. Zum Einsatz kommt eine KI-gestützte Bildersuche, die Milliarden geschützter Werke mit Billionen abrufbarer Bilder vergleichen kann. Gefundene Verstöße werden geprüft und verifiziert, ehe in einem automatisierten Prozess die Unterlassung sowie der Schadensersatz eingefordert wird. Das Kostenrisiko für den Urheber wird durch einen Prozessfinanzierer minimiert.
Urheberrechtsgesetz (UrhG): Insbesondere §§ 15 ff. (Verwertungsrechte), § 97 (Unterlassung/Schadensersatz) und § 101 (Auskunftsanspruch).
Markengesetz (MarkenG): Bestimmungen zum Schutz von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen.
EU-Richtlinie 2019/790: Über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt.
Branchenstatistiken: Daten zur globalen Bildnutzung und digitalen Piraterie (theoretische Schadensmodelle).
Inhaltlicher Fokus: Dieser Artikel basiert auf den fachlichen Ausführungen von Rechtsanwalt Mirco Lehr und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
Methodik: Die beschriebene KI-gestützte Rechtsdurchsetzung ist ein spezialisiertes Verfahren der Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Erfolgsaussichten und die Kostenerstattung hängen vom Einzelfall sowie der Identität und Liquidität der Gegenseite ab.
Haftungsausschluss: Trotz des Einsatzes modernster Software kann eine lückenlose Erfassung aller weltweiten Urheberrechtsverletzungen nicht garantiert werden. Die finale rechtliche Bewertung und Verfolgung erfolgt nach Prüfung durch die zuständigen Anwälte.